BSI - Studie zeigt dringenden Handlungsbedarf
Cyberangriffe auf das Gesundheitswesen nehmen zu – medizinische Einrichtungen werden immer häufiger das Ziel von Hacker-Angriffen. Die Sicherheitslage der IT-Infrastruktur von Arztpraxen in Deutschland wird bisher kaum erfasst, obwohl sie essenziell für die Verarbeitung sensibler Daten und direkt an die TI angeschlossen sind. Darum hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit zwei aktuellen Studien eine Datengrundlage geschaffen, mittels derer die IT-Sicherheit von Arztpraxen schnell und nachhaltig erhöht werden kann.
In einer deutschlandweiten Umfrage konnte das BSI einen Einblick in die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie gem. § 75b SGB V in ca. 1.600 Arztpraxen gewinnen. Die Richtlinie adressiert Voraussetzungen für die IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung und umfasst auch Anforderungen an die sichere Installation und Wartung von Komponenten und Diensten der TI, die in der vertragsärztlichen Versorgung genutzt werden. Ziel der Befragung war es, den Umsetzungsgrad der Richtlinie zu erheben und Verbesserungspotenziale zu identifizieren.
Lediglich ein Drittel der Befragten gab eine vollständige Umsetzung aller mit der Richtlinie vorgegebenen Schutzmaßnahmen an. Gleichzeitig ergab die Befragung, dass zehn Prozent der Arztpraxen bereits mindestens einmal von einem IT-Sicherheitsvorfall betroffen waren.
Link zum gesamten Artikel vom BSI:
BSI – Cybersicherheit in Arztpraxen: BSI-Studien zeigen dringenden Handlungsbedarf auf